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DDP-Meldung vom 30.04.2009, 15:19 Uhr

Neonazi-Demo in Hannover bleibt verboten

 

Karlsruhe/Hannover (ddp-nrd). Die für den 1. Mai in Hannover angemeldete Neonazi-Demonstration bleibt endgültig verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe entschieden, wie eine Sprecherin der Behörde der Nachrichtenagentur ddp sagte. Das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot nicht angenommen. Damit habe sich der Eilantrag gegen das vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte Verbot «erledigt». Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zeigte sich «sehr erfreut» über die Entscheidung der Karlsruher Richter.

Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias hatte die von der rechtsextremen «Kameradschaft 73 Celle» angemeldete Demonstration im März verboten, weil er die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht. Über 2000 Rechtsextremisten aus ganz Deutschland wollten anreisen. Erwartet wurde auch eine große Anzahl von Mitgliedern des sogenannten Schwarzen Blocks, der als ultrarechts und militant gilt.

Das Verwaltungsgericht Hannover und nächstinstanzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg waren Binias´ Einschätzung gefolgt und bestätigten das Verbot. Dagegen hatten die Rechtsextremisten jeweils Beschwerde eingelegt, zuletzt beim Bundesverfassungsgericht.

Nach Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Signalcharakter. Schünemann sagte, die Beschwerde der Rechtsextremisten gegen das Verbot nicht anzunehmen, sei «wegweisend» für Polizei und für Versammlungen zuständige Behörden in Niedersachsen und «sicherlich auch darüber hinaus».

(ddp)

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