Zeitung: Lammerts Korruptionsregelung scheitert an Unionsfraktion

Die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verlangte Neuregelung zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung scheitert einem Medienbericht zufolge am Widerstand der Unionsfraktion.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Montagausgabe) hat sich der geschäftsführende Vorstand der CDU/CSU-Fraktion bereits darauf verständigt, eine infolge von Lammerts Appell vorgestellte Gesetzesinitiative der SPD zur Neufassung des Paragrafen 108e StGB abzulehnen, da diese nicht hinreichend genau bestimmt sei. "Der SPD-Entwurf bleibt zu sehr im Ungefähren und öffnet damit Verdächtigungen und Missverständnissen Tür und Tor", sagte Wolfgang Götzer (CSU), Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, der "Welt". "Welche Handlungen sollen etwa konkret unter den neuen Straftatbestand fallen, den die SPD einführen will?" Es dürfe nicht so weit kommen, dass darüber ständig Gerichte entscheiden müssten.

Alle Abgeordneten wären dann pauschal der Verdächtigung ausgesetzt, unredlicherweise irgendwelche Vorteile für sich in Anspruch zu nehmen. Die SPD hatte vorgeschlagen, eine Regelung herbeizuführen, wonach Volksvertreter, die in der Wahrnehmung ihres Mandats "einen Vorteil für sich oder einen Dritten" fordern oder annehmen, mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldbuße bestraft werden sollen. Lammert hatte im Dezember kritisiert, dass Deutschland als eines von wenigen verbliebenen Ländern noch immer nicht die bereits im Jahr 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert habe.

Die Abgeordneten dürften sich nicht länger um eine Regelung herumdrücken. Neben Deutschland haben auch Saudi-Arabien, Syrien und Sudan das UN-Übereinkommen gegen Korruption (UNCAC) nicht ratifiziert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.02.2012

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