Unionspolitiker Uhl: Deutsche Staatsbürgerschaft von Salafisten prüfen

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat vor dem Hintergrund der jüngsten Festnahmen in Bonn gefordert, die deutsche Staatsbürgerschaft von Salafisten erneut zu überprüfen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Mehrheit der Salafisten kann nicht ausgewiesen werden, weil sie eingebürgert wurden", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwochsausgabe). "Man muss sich die ganzen Einbürgerungsakten aus den Ländern deshalb noch einmal ansehen und fragen, ob womöglich falsche Angaben gemacht wurden. Wenn ja, dann könnte man ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkennen. Bei nicht eingebürgerten Salafisten stellt sich die Frage, ob wir die Ausweisungs-Hürde bei gewaltbereiten religiösen Fanatikern senken können." Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), erklärte, die Tatverdächtigen seien "alte Bekannte". Auch er sprach sich für die erleichterte Ausweisung von Salafisten aus.

Laut Aufenthaltsgesetz könnten bisher nur Ausländer ausgewiesen werden, die zur Durchsetzung politischer Ziele Gewalt einsetzen oder bejahten, so Bosbach. Dies müsse auch bei der versuchten Durchsetzung religiöser Ziele möglich sein. In Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: "Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.12.2012

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