Bericht: Bahn muss 1.900 Bahnhöfe nachrüsten

Die Bahn muss 1.900 ihrer 5.500 Bahnhöfe und Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecheranlagen nachrüsten, davon über 300 alleine im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht nach Informationen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe aus einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, das das Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde gegen die Bahn AG erstritten hat. Die Kosten für die Nachrüstung dürften in die Millionen gehen. Laut Gerichtsurteil ist die Bahn verpflichtet, auf allen Bahnhöfen und selbst auf Kleinststationen wartende Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen "aktiv" zu informieren.

Es reiche nicht aus, wenn Plakate auf Nummern von Info-Telefonen hinweisen würden. Nach Angaben eines Sprechers will das Staatsunternehmen der Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen. Wegen der Nachrüstungspflicht bei Haltepunkten mit nur wenigen Zugbewegungen am Tag will es allerdings juristisch in die nächste Instanz gehen.

Die fehlende Ausstattung der Bahnhöfe und Haltepunkte mit Informationssystemen war dem Eisenbahnbundesamt bei der Überprüfung von zwei Stationen in Schleswig-Holstein aufgefallen. Bundesweite Prüfungen ergaben dann, dass dies tatsächlich auf einem Drittel aller Bahnhöfe der Fall ist. Zunächst hat sich die Bahn geweigert, einer entsprechenden Weisung des Bundesamtes nachzukommen, das dann geklagt hat.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.03.2013

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