Rechtsmediziner für Altersprüfung bei jungen Flüchtlingen

Der Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Klaus Püschel, hat sich für bundesweite routinemäßige Altersprüfungen bei jungen Flüchtlingen ausgesprochen.

Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Das gelte für all jene Flüchtlinge, bei denen Widersprüche zwischen den Angaben der Person und den Einschätzungen der Behörden auftreten, sagte Püschel der Wochenzeitung "Die Zeit". So verfahre man in Hamburg. "Wenn es Widersprüche zwischen der Einschätzung der Behörden und den Angaben der Person gibt, dann bekommt sie die Möglichkeit, mit einer Untersuchung zu beweisen, dass sie jünger ist."

Er verstehe nicht, dass das nicht deutschlandweit einheitlich gehandhabt werde. "Die standardisierten Untersuchungsverfahren sind nicht aufwendig. Ich verstehe auch nicht, warum Behörden nicht häufiger Angaben überprüfen, die offensichtlich falsch sein können."

Püschel, dessen rechtsmedizinisches Institut derartige Altersbestimmungen durchführt, erklärte, er könne "unzählige Beispiele" nennen, in denen Flüchtlinge der Lüge überführt wurden: "In der Vergangenheit waren ungefähr drei Viertel der Personen, die wir untersucht haben, viel älter, als sie behaupteten. In den letzten zwölf Monaten war es noch ungefähr die Hälfte. Es kann also sein, dass unsere Untersuchungen zumindest in Hamburg zu Klärung und Wahrheit beigetragen haben."

Am Mittwochvormittag hatte sich auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in die Debatte über die Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen eingeschaltet. Der CDU-Politiker forderte eine Neuregelung zur Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen. "Die belastbare Feststellung des Alters ist eine zwingend notwendige Maßnahme, um die rechtlich gebotene Unterscheidung zwischen der Behandlung als Kind oder Jugendlicher auf der einen und als Erwachsener auf der anderen Seite vornehmen zu können", sagte de Maizière in Berlin.

Es müsse klar geregelt werden, dass in allen Fällen, in denen kein offizielles und echtes Dokument vorgelegt werden könne, auch durch ärztliche Untersuchungen das Alter festgestellt werden müsse, so de Maizière. "Hier muss das SGB VIII entsprechend angepasst werden."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.01.2018

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