Brüssel verhängt Zahlungssperre gegen Brandenburg

Die Europäische Kommission hat wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln eine Zahlungssperre gegen das Land Brandenburg verhängt.

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die Wochenzeitung "Die Zeit". In einem Schreiben an den deutschen EU-Botschafter in Brüssel teilte die Behörde demnach mit, dass bei der Kontrolle der Ausgaben "beträchtliche Mängel" festgestellt worden seien. Bis zur Beseitigung dieser Mängel könne das Land Zahlungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nicht mehr mit der Kommission abrechnen.

Der EFRE ist eines der wichtigsten europäischen Förderinstrumente. Insgesamt gibt die Kommission in der laufenden, von 2014 bis 2020 reichenden, Förderperiode aus dem Fonds 199 Milliarden Euro aus, um den "wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken". Brandenburg erhält 845,6 Millionen Euro, die vom Landwirtschaftsministerium verwaltet werden.

In ihrem Brief schreibt die Kommission nun, es gebe "konkrete Anhaltspunkte" dafür, dass ein Teil des "Verwaltungs- und Kontrollsystems nicht wirksam funktioniert". Die für die Verwaltung der Mittel zuständigen Behörden würden deshalb ersucht, "Präventiv- und Korrekturmaßnahmen" zu ergreifen, damit "die festgestellten Mängel nicht erneut auftreten". So müssten die "internen Kontrollverfahren" verbessert werden, damit Unregelmäßigkeiten schon bei der Auswahl der geförderten Projekte auffallen.

Aufgefallen sind laut "Zeit" vor allem Fördermittel für ein Unternehmen für die "Entwicklung einer Mobilen Video-Messaging-App mit entsprechender Plattform als interaktives Kommunikationsmedium". Im Dezember 2017 erstellte die Prüfstelle des brandenburgischen Finanzministeriums einen Bericht zum dem Fall. In diesem Bericht werden "Unzulänglichkeiten im Auszahlungsverfahren" moniert.

Es läge kein valider Finanzplan vor, einige Leistungen seien unzulässig abgerechnet worden, zudem habe sich der Projektstart verzögert. So habe das Unternehmen nicht den Nachweis einer "geschlossenen Gesamtfinanzierung" erbracht, an den die Auszahlung des Förderdarlehens geknüpft sei. Das Wirtschaftsministerium teilte der "Zeit" auf Anfrage mit, die "Kernfeststellungen der Prüfbehörde" bei dem Fall im Hinblick auf die "geschlossene Gesamtfinanzierung" würden "nicht geteilt". Man habe Maßnahmen entwickelt, mit denen die Verwaltung der Fördermittel "wirkungsvoll verbessert" werden könne. Die Vorschläge würden mit der Bitte an die Kommission geschickt, die Auszahlungssperre aufzuheben.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.09.2018

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