Deutschland entschädigt knapp 900 NS-Ghettoarbeiter

In den vergangenen zwei Jahren hat der deutsche Staat 859 weitere frühere Ghettoarbeiter im Nationalsozialismus mit einem sogenannten "Rentenersatzzuschlag" in Höhe von 1.500 Euro entschädigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben) berichten. Insgesamt haben die Behörden demnach 1.249 Anträge der Opfer der NS-Herrschaft seit 2017 bearbeitet. 347 Anträge wurden abgelehnt.

In Bearbeitung sind demnach noch 127 Anträge auf den "Rentenersatzzuschlag". Der "Rentenersatzzuschlag" ist laut Richtlinie für NS-Verfolgte bestimmt, die in einem Ghetto einer "freiwilligen" und "entlohnten" Arbeit nachgingen. Ihnen steht eine Anrechnung an die Rente zu.

Im Sommer 2017 war eine entsprechende Richtlinie der Bundesregierung in Kraft getreten. Verfolgte des NS-Regimes können seitdem eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro beantragen, sofern sie in einem Ghetto der Nationalsozialisten gearbeitet haben und nicht unter bisherige Regelungen des "Rentenersatzzuschlags" gefallen sind, zum Beispiel weil sie insgesamt in ihrem Leben weniger als fünf Jahre in die deutschen Rentenkassen eingezahlt haben. Zwangsarbeiter fallen unter eine andere Entschädigungsregelung des Bundes.

Nach Ansicht der Linksfraktion im Bundestag seien die Rückzahlungen zwar "erfreulich", allerdings immer noch ein "unübersichtlicher Flickenteppich", sagte Innenexpertin Ulla Jelpke den Funke-Zeitungen. Zum einen komme die Regelung viel zu spät, so Jelpke. "Zum anderen ist die Summe von 1.500 Euro einfach zu gering, um nicht zu sagen: schäbig."

Die Linken-Politikerin ist zudem überzeugt, dass es gerade in Osteuropa noch deutlich mehr frühere NS-Verfolgte gebe, die von der seit 2017 geltenden Regelung bisher nichts erfahren hätten. "Die Informationspolitik der Bundesregierung ist eine Katastrophe", sagte Jelpke.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.09.2019

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