Gesetzesänderung soll Bundestagswahl gegen Corona absichern

Um die Bundestagswahl auch bei neuen Corona-Wellen im Herbst nächsten Jahres durchführen zu können, bereitet die Koalition eine Novelle des Wahlrechtes vor.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Rheinische Post" (Mittwoch) unter Berufung auf Innen- und Rechtsexperten von Union und SPD. Danach soll die Möglichkeit geschaffen werden, über die Zusammensetzung des nächsten Bundestages allein durch Briefwahl zu entscheiden. "Es ist sinnvoll, für Notfälle die Möglichkeit zu schaffen, dass Kandidatenaufstellungen und die eigentliche Bundestagswahl auch anders durchgeführt werden können als durch Präsenzveranstaltungen", sagte CDU-Rechtsexperte Ansgar Heveling.

Während sich Union und SPD bei der eigentlichen Wahl einig sind, gibt es zur Kandidatenaufstellung noch Beratungsbedarf. So würde die SPD-Innenexpertin Ute Vogt einen kleineren Delegiertenschlüssel vorziehen, damit Wahlversammlungen auch in kleinerem Rahmen möglich sind und der Abstand zwischen den Delegierten gewahrt werden kann. Bei solchen Beratungen sei nichts besser als eine Präsenz, um Vorstellung und Nachfragen zu ermöglichen.

Sobald die Koalition sich auf einen Weg verständigt hat, soll eine entsprechende Bestimmung in ein laufendes Gesetzesvorhaben eingefügt werden. Dabei handelt es sich um die durch Zu- und Wegzug von Wählern nötig gewordenen Neuzuschnitte von Wahlbezirken. Dieses Vorhaben liegt derzeit auf Eis, weil die Fraktionsführungen einen letzten Anlauf für ein neues Wahlrecht unternehmen wollen, um eine weitere Aufblähung des Bundestages zu verhindern.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.05.2020

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