Der Eilantrag des Kreises Kleve gegen die Festlegung von vier Flächen im Reichswald als Windenergiebereiche und Beschleunigungsgebiete im Regionalplan Düsseldorf hat keinen Erfolg gehabt.
Das Oberverwaltungsgericht hat dies mit einem Beschluss entschieden, der am 12. Juni zugestellt wurde. Die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf, die am 18. Juli bekanntgegeben wurde, sieht Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie vor. Diese Regelung soll die Errichtung von Windenergieanlagen in den festgelegten Bereichen konzentrieren und in anderen Gebieten regelmäßig ausschließen. Der Kreis Kleve hatte argumentiert, dass die Genehmigungsanträge unter den Vorgaben der Regionalplanung nicht zumutbar seien. Der 22. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat den Antrag abgelehnt, da die 18. Änderung des Regionalplans nicht teilbar ist.
Eine Außervollzugsetzung der gesamten Änderung würde dazu führen, dass Windenergieanlagen im gesamten Planungsgebiet privilegiert zulässig wären. Der Beschluss ist unanfechtbar. Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.06.2026 Zur Startseite