CSU will Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden stark einschränken

Die CSU will die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden stark einschränken.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In einem Papier, das die Bundestagsabgeordneten auf ihrer Klausur in Seeon beschließen wollen, heißt es, dass "die Asylverfahren für alle neu ankommenden Flüchtlinge in Entscheidungs- und Rückführungszentren" gebündelt werden sollen, berichtet die "Welt" (Mittwochsausgabe). In diesen Einrichtungen sollen nach dem Willen der CSU alle Asylbewerber bis zum Ende des Verfahrens leben und einer "Residenzpflicht" unterliegen. "Im Falle der Ablehnung ihres Antrages werden sie aus diesen Einrichtungen zurückgeführt."

Bisher sind in den beiden bayerischen Transitzentren bei Ingolstadt und Bamberg nur Asylbewerber mit sehr geringer Anerkennungschance untergebracht. Zudem will die CSU die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten erweitern, sowie um "weitere Länder, bei denen die Anerkennungsquote unter 5 Prozent liegt". Aktuell sind außerhalb Europas nur Ghana und Senegal als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft.

Zuvor hatte der "Münchner Merkur" unter Berufung auf das Papier berichtet, dass die CSU Leistungskürzungen für Asylbewerber beschließen will. Burkhard Lischka, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, sagte dazu der "Welt": "Die Koalitionsfraktionen haben bereits in der letzten Wahlperiode die Leistungen insbesondere für abgelehnte Asylbewerber, gekürzt." Diese Sätze lägen deutlich unter dem Hartz-IV-Niveau, könnten teilweise durch Sachleistungen erbracht werden und bis zum existenzsichernden Minimum gekürzt werden.

"Weitere Kürzungen sind weder sachgerecht, noch würden sie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen", sagte Lischka. Kay Hailbronner, Professor für Ausländerrecht in Konstanz, hält die von der CSU geforderten Maßnahmen anders als Lischka für verfassungskonform. "Eine Absenkung der Bezüge für Asylbewerber kann vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen, wenn nach Auffassung der Richter die Menschenwürde gewahrt ist", sagte Hailbronner der "Welt".

Entscheidend sei die Frage: Wie bewertet das Gericht Menschenwürde in verschiedenen Situationen. "Ich sehe keinen Grund, warum eine längere Übergangszeit für Asylbewerber, bis sie Leistungen auf dem Niveau deutscher Sozialhilfeempfänger erhalten, die Menschenwürde verletzt", sagte der Rechtsexperte. Auch falls diese Sozialleistungen grundsätzlich nur in Form von Sachleistungen gewährt würden, sei dies vereinbar mit dem Grundgesetz.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.01.2018

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