Gröhe legt Gesetzentwurf zu Verbot von Arznei-Versandhandel vor

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verboten werden soll.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Ziel des Gesetzes sei es, "die bestehende Struktur der flächendeckenden, wohnortnahen und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch weiterhin zu gewährleisten", heißt es in dem Entwurf, aus dem die "Rheinische Post" (Dienstagsausgabe) zitiert. Deutschland schließe sich damit "21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union an, die in ihrem nationalen Recht ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Humanarzneien verankert haben", heißt es im Gesetzentwurf weiter. Dieser wurde der Zeitung zufolge am Montag an die Fraktionen der großen Koalition und ans Kanzleramt verschickt.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestehe "noch in dieser Legislaturperiode Handlungsbedarf", heißt es demnach in einem Begleitschreiben Gröhes. Der Versand von Tierarzneimitteln und auch die Zustellung von Arzneimitteln durch Apothekenpersonal sollen erlaubt bleiben. Mit seinem Gesetzentwurf reagiert der Minister auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Der EuGH hatte es den Versandhandelsapotheken im Ausland zugesprochen, ihren Kunden Preisnachlässe auch auf rezeptpflichtige Medikamente zu gewähren. Damit kippte der Europäische Gerichtshof eine deutsche Regelung, wonach die Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente auch für den Versandhandel aus dem Ausland gilt. Die Apotheker hierzulande fürchten, dass infolge des Urteils immer mehr, insbesondere chronisch Kranke, ihre Arzneien im Ausland bestellen und damit eine lukrative Einnahmequelle für sie versiegt.

Gröhe steht auf Seiten der deutschen Apotheker. Durch die Preisnachlässe der Versandhändler aus dem europäischen Ausland sieht er die Apotheker im Nachteil und damit ihre Existenz bedroht.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.12.2016

Zur Startseite