Magazin: Überlastete Verfassungsrichter werben für Gebühr bei aussichtslosen Beschwerden

Nach dem Willen der Richter des Bundesverfassungsgerichts soll fast jede dritte Verfassungsbeschwerde künftig nur noch gegen Gebühr bearbeitet werden.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorab. Derzeit würden Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und sein Stellvertreter Ferdinand Kirchhof bei den Bundestagsfraktionen für die Einführung einer sogenannten "Mutwillensgebühr" werben. Wer gegen eine vermeintliche Verletzung seiner Grundrechte durch einen Akt der Staatsgewalt vorgeht, soll zahlen, wenn der Antrag durch einen Rechtspfleger als aussichtslos eingestuft wurde.

Hätte die Beschwerde wider Erwarten Erfolg, würde die Gebühr zurückerstattet. Diese solle im Einzelfall bis zu 5.000 Euro betragen. Nach Einschätzung Voßkuhles dürfte das Entgelt in etwa 1.500 bis 2.000 Fällen jährlich verlangt werden – im Jahr 2011 gingen rund 6.000 Verfassungsbeschwerden ein.

Grund für den Vorschlag ist die Überlastung des Verfassungsgerichts. Seit Dezember vergangenen Jahres kann dort eine sogenannte Verzögerungsbeschwerde erhoben werden, wenn Verfahren länger als 18 Monate liegen; dies betrifft derzeit mehr als 2.000 Verfahren, bislang sind sechs Verzögerungsbeschwerden eingegangen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.03.2012

Zur Startseite