Schwarz-Grün oder "Jamaika" auch für Jürgen Trittin nicht tabu

Auch Jürgen Trittin, Galionsfigur des linken Flügels der Grünen, will seine Partei gut fünf Wochen vor der Bundestagswahl nicht auf eine Koalitionsaussage festlegen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Mit Blick auf die Dieselkrise stellte Trittin dabei SPD und Union auf eine Stufe. "Beim Protegieren alter Industrien nehmen sich SPD wie Union nicht viel", sagte er dem Nachrichtenmagazin Focus auf die Frage, ob Schwarz-Grün oder "Jamaika" für ihn tabu seien. "Ansonsten haben sich alle Parteien entschieden, ohne Koalitionsaussagen in den Wahlkampf zu gehen."

Ultimative Voraussetzung für Koalitionsgespräche mit anderen Parteien ist aus Sicht des früheren Bundesumweltministers eine Neuorientierung in der Automobilpolitik: "Nachrüstpflicht für die existierenden Diesel, Einführung einer blauen Plakette – das sind für uns in jedem Fall Voraussetzungen aller Koalitionsgespräche." Dazu gehöre, dass der Bund seinen Infrastruktur-Herausforderungen gerecht wird. Es brauche zum Beispiel standardisierte Ladeverfahren.

"Ich bin sicher, dann wird die Industrie sehr kreativ sein und von sich aus nachholen, was sie zehn Jahre blockiert hat", so Trittin weiter. Zugleich übte der frühere Bundesumweltminister harsche Kritik an Angela Merkel. Es gebe in Deutschland ein "Autokartell", so Trittin.

"Es besteht aus Audi, BMW, Daimler und VW. Die haben das verbockt, und sie konnten sich massiver politischer Patronage sicher sein." Trittin weiter: "An der Spitze dieser Patronage steht die Kanzlerin." Zu seinem Parteifreund Winfried Kretschmann, Ministerpräsident in Baden-Württemberg, äußerte sich Trittin zwiespältig: Der versuche in erste Linie, "das Beste für sein Land zu tun".

Zugleich räumte Trittin ein: "Aber in der Tat hat er sich in eine Prozess-Niederlage treiben lassen. Die Folge: Fahrverbote statt Nachrüstung." Trittin weiter: "Es war absehbar, dass Baden-Württemberg diesen Prozess verlieren würde. Das hätte ich mir nicht angetan."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.08.2017

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