Staatsrechtler Wieland fordert Beobachtung der AfD

Der Staatsrechtler Joachim Wieland fordert nach den Äußerungen des AfD-Landes- und Fraktionschefs von Sachsen-Anhalt Andre Poggenburg beim politischen Aschermittwoch eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wer sich mit derart abfälligen und herabsetzenden Äußerungen über Angehörige eines anderen Volkes äußert, steht nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes", sagte Wieland der "Berliner Zeitung" (Mittwochsausgabe). Das Grundgesetz sei auf Völkerverständigung ausgerichtet. Bei Teilen der AfD sei die Grenze zum Rechtsextremismus überschritten, so Wieland weiter.

"Meines Erachtens ist das ein Grund für den Verfassungsschutz, die AfD zu beobachten." Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei kein Mittel der parteipolitischen Auseinandersetzung, warnte Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. "Das heißt aber nicht umgekehrt, dass eine Partei nicht beobachtet werden darf, wenn sie deutliche Tendenzen zum Rechtsextremismus zeigt", so Wieland.

"Der Verfassungsschutz darf auf dem rechten Auge nicht blind sein." Eine streitbare Demokratie müsse zeigen, wo die Grenzen liegen und dürfe sich nicht ohne Gegenwehr rechtsextremen Bestrebungen ausliefern, nur weil sie Opferrollen vermeiden wolle.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.02.2018

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