Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Eigentümers eines Grundstücks in Burg (Kreis Dithmarschen) weitgehend abgelehnt.
Burg (dts Nachrichtenagentur) - Der Eigentümer hatte sich gegen eine Entsorgungsanordnung des Kreises gewehrt, die ihn zur Beseitigung von Brandabfällen verpflichtet, teilte das Gericht am Montag mit. Nach einem Großbrand auf dem Gelände des Lagerplatzes waren dort Altreifen, Metallschrott, Altholz und brandbelasteter Baumischabfall zurückgeblieben. Der Kreis Dithmarschen hatte angeordnet, dass der Eigentümer nicht nur die Abfälle, sondern auch den oberflächlich verunreinigten Boden entsorgen muss. Der Eigentümer argumentierte, der Pächter der Fläche sei verantwortlich. Das Gericht entschied, dass der Eigentümer als Besitzer des Geländes grundsätzlich auch für die Abfälle verantwortlich ist.
Lediglich eine zusätzliche Anordnung, die künftige Ablagerungen untersagte, hätte sich nach Ansicht des Gerichts an den Pächter richten müssen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.08.2025 Zur Startseite